Seit 1982 bin ich als Rechtsanwältin in Bonn tätig, seit 1986 mit eigener Kanzlei.

Haupttätigkeitsschwerpunkt ist die Vertretung der NebenklägerInnen im Strafverfahren als Opferanwältin sowie die Tätigkeit als anwaltlicher Zeugen- und Verletztenbeistand. Auch die Beantragung von Schutzmaßnahmen für die Betroffenen nach dem Gewaltschutzgesetz, z. B. für sog. „Stalking-Opfer“ oder  Opfer von häuslicher Gewalt, zählen dazu.
Ich vertrete Geschädigte von Straftaten auch  bei der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen vor Zivilgerichten oder im Adhäsionsverfahren.  Entsprechendes gilt für die Geltendmachung bzw. Überprüfung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit sind Familiensachen. So stehe ich meinen KlientInnen bei einer beabsichtigten Trennung, der damit verbundenen Regelung der Folgesachen, wie Sorge- und Umgangsregelung, Regelung von Kindes- und Ehegattenunterhaltsansprüchen, Auseinandersetzung von Vermögen und Verbindlichkeiten und schließlich der Durchführung des Ehescheidungsverfahrens mit meinem anwaltlichen Wissen zur Seite.

Schließlich bearbeite ich in meiner Kanzlei Verkehrsunfallsachen sowie allgemeine zivilrechtliche  Rechtsstreitigkeiten. 
Ziel meiner Tätigkeit ist die Durchsetzung und Verteidigung der Rechte meiner MandantInnen und das Erreichen eines bestmöglichen Ergebnisses.